Einlagen für gesetzlich Versicherte (Kassenrezept)

Gesetzlich versicherte Patienten erhalten entsprechend der ärztlichen Verordnung eine ausreichende (Schulnote 4) Hilfsmittelversorgung. Der Versorgungsinhalt von Einlagen wird mit der Produktgruppe 08 des Hilfsmittelverzeichnis begrenzt. Seit dem Ende der 60er Jahre wurde diese Produktgruppe um ca. 2/3 reduziert, die Preise stammen aus den frühen 80ern.
Erwarten sie bitte nicht zu viel von dieser Versorgung.

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